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Großer orangefarbener Pflicht-Button „Vertrag widerrufen" mit handschriftlichen Annotationen — Widerrufsbutton-Pflicht seit 2026.

§ 356a BGB · Pflicht seit 19. Juni 2026

Widerrufsbutton-Pflicht.
Kompakt erklärt.

Wer seit dem 19. Juni 2026 betroffen ist, was der Widerrufsbutton leisten muss und was passiert, wenn dein Shop ihn nicht oder falsch einbindet — alles auf einer Seite. Pflicht seit 19. Juni 2026.

Die Pflicht in vier Eckpunkten

Was die Pflicht
überhaupt umfasst.

Wer

Alle, die online an Verbraucher verkaufen

Unternehmer, die Verbrauchern Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr ermöglichen — unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiterzahl.
Was

Schaltfläche · Bestätigungsseite · E-Mail

Drei zusammenhängende Pflichten: sichtbarer Button im Footer, Pflichtangaben-Seite nach Klick, unverzügliche Eingangs-E-Mail.
Wann

Pflicht seit 19. Juni 2026

In Kraft seit dem gesetzlich fixierten Stichtag. Verstöße sind jetzt abmahnfähig — keine Schonfrist, kein Übergang.
Folge

Abmahnung & Bußgeld

Vor allem: Die Widerrufsfrist verlängert sich auf bis zu 12 Monate + 14 Tage. Dazu Abmahnung (typisch 700–1.500 €) plus Unterlassungserklärung; Bußgeld nach § 19 UWG bis zu 50.000 € möglich.

§ 356a Abs. 1 BGB

Wann die Pflicht
für dich gilt.

Die Widerrufsbutton-Pflicht knüpft an drei Voraussetzungen: Verbraucher + online geschlossener Vertrag + grundsätzlich widerrufbar. Wenn alle drei zutreffen, gilt die Pflicht — unabhängig von der Größe deines Shops.

Nicht betroffen sind

  • Reiner B2B-Shop

    Ausschließlich Verkauf an Geschäftskunden — keine Verbraucher in der Bestellstrecke.

  • Kein Online-Vertragsabschluss

    Reine Info-Seite oder Kontaktformular ohne Sofort-Kauf.

  • Vollständig vom Widerruf ausgenommen

    Z. B. ausschließlich Maßanfertigung nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.

  • Sonderfälle mit eigenen Regeln

    Versicherungen, Pauschalreisen und Personenbeförderung folgen eigenen Widerrufsregimen. Finanzdienstleistungen/Kredite sind dagegen — anders als beim Kündigungsbutton — erfasst.

Entscheidungsdiagramm zum Anwendungsbereich der Widerrufsbutton-Pflicht: B2C online und widerrufbar = Pflicht.

§ 356a Abs. 1–4 BGB

Drei Bausteine.
Alle drei Pflicht.

  1. 1

    Sichtbare Schaltfläche

    Der vorgesehene Wortlaut „Vertrag widerrufen" — überall erreichbar (gleichwertige, eindeutige Formulierungen zulässig).

    • Im Footer auf jeder Shop-Seite (Startseite, Produkt-, Warenkorb-, Checkout-Seite).
    • Im eingeloggten Kundenkonto, mit ausreichend Abstand zum „Bestellen"-Button.
    • Tastatur-bedienbar, mit ausreichendem Kontrast (BFSG/WCAG 2.1).

    § 356a Abs. 1 BGB

  2. 2

    Bestätigungsseite mit Pflichtangaben

    Nach dem Klick alle Informationen — speicherbar in Textform.

    • Widerrufsfrist, Anschrift des Unternehmers, Rücksendekosten, Wertersatz.
    • Verbraucher muss eigene Eingaben prüfen und Ergebnis als PDF speichern können.
    • Klare Bezugnahme zum betroffenen Vertrag — Vertragsnummer oder Bestellung.

    § 356a Abs. 3 BGB

  3. 3

    Eingangsbestätigung per E-Mail

    Unverzüglich nach Absenden — mit Datum und Uhrzeit.

    • Versand binnen Minuten an die vom Verbraucher angegebene E-Mail-Adresse.
    • Eindeutige Eingangsbestätigung mit Zeitstempel — kein „Bestätigung folgt".
    • Absenderdaten stimmen mit dem Impressum überein.

    § 356a Abs. 4 BGB · § 5 DDG

Bei Verstoß gegen die Pflicht

Wer es nicht hat,
trägt das Risiko allein.

Das materiell größte Risiko: Fehlt der Widerrufsbutton, verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf bis zu 12 Monate und 14 Tage (analog § 356 Abs. 3 BGB). Verstöße gegen § 356a BGB sind zudem Wettbewerbsverstöße und werden über das UWG verfolgt. Klagebefugt sind Mitbewerber, Verbraucherverbände und Wettbewerbsvereine. Daneben ist ein Bußgeld nach § 19 UWG möglich.

1.247 €
Übliche Abmahnung

+ strafbewehrte Unterlassungserklärung

50.000 €
Bußgeld bis

möglicher Rahmen nach § 19 UWG

100 %
Beweispflicht Händler

Logs & Protokolle entscheiden

Anwaltliche Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Widerrufsbutton-Pflicht aus § 356a BGB.

Häufige Fragen

Pflicht-Fragen, kurz beantwortet.

Was besagt die Widerrufsbutton-Pflicht?
Die Widerrufsbutton-Pflicht aus § 356a BGB verlangt von Online-Shops, die an Verbraucher verkaufen, einen sichtbaren Button mit dem Wortlaut „Vertrag widerrufen" (gleichwertige, eindeutige Formulierungen sind zulässig), eine Bestätigungsseite mit allen Pflichtangaben und eine unverzügliche Eingangs-E-Mail. Die Pflicht gilt seit dem 19. Juni 2026.
Wer ist von der Widerrufsbutton-Pflicht 2026 betroffen?
Jeder Unternehmer, der Verbrauchern in Deutschland Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr ermöglicht — vom Ein-Personen-Shop bis zum Konzern. Umsatz, Mitarbeiterzahl oder Bestellvolumen spielen keine Rolle. Wer auch nur teilweise an Privatpersonen verkauft, ist betroffen.
Welche Pflichten umfasst der Widerrufsbutton genau?
Drei Elemente, die zusammen funktionieren müssen: (1) eine ständig sichtbare Schaltfläche im Footer mit dem vorgesehenen Wortlaut „Vertrag widerrufen" (oder einer gleichwertigen, eindeutigen Formulierung), (2) eine Bestätigungsseite mit allen Pflichtangaben in Textform, (3) eine Eingangs-E-Mail unverzüglich nach Absenden mit Zeitstempel und impressums-konformem Absender.
Was kostet ein Verstoß gegen die Widerrufsbutton-Pflicht?
Das materiell größte Risiko: Fehlt der Widerrufsbutton, verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf bis zu 12 Monate und 14 Tage (analog § 356 Abs. 3 BGB). Dazu kommen Abmahnungen (üblich 700–1.500 € pro Schreiben) plus strafbewehrte Unterlassungserklärung; ein Bußgeld ist nach § 19 UWG bis zu 50.000 € möglich, aber keine Automatik. Außerdem trägt der Händler die Beweispflicht, dass alle drei Pflichten korrekt umgesetzt waren.
Reicht ein normaler „Widerrufen"-Link aus?
Nein. § 356a Abs. 1 BGB sieht den Wortlaut „Vertrag widerrufen" vor; zulässig sind nur gleichbedeutende, ebenso eindeutige Formulierungen. Knappe Varianten wie „Widerruf" oder mehrdeutige Begriffe wie „Vertrag stornieren" reichen daher in der Regel nicht. Auch reine Links ohne Button-Charakter erfüllen die Pflicht in der Regel nicht.
Was muss jetzt passieren?
Jetzt sofort, in dieser Reihenfolge: Compliance-Check, Lücken identifizieren, Plugin oder Custom-Code einbauen, Bestätigungs-E-Mail-Template anpassen, in Live-Umgebung testen. Da die Pflicht bereits in Kraft ist, zählt jeder Tag ohne Widerrufsbutton — und die Verfügbarkeit von Dienstleistern ist knapp.

Pflicht seit 19. Juni 2026 · jetzt aktiv

Finde in 30 Sekunden heraus, ob es dich betrifft.

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