§ 356a BGB · Pflicht seit 19. Juni 2026
Widerrufsbutton-Pflicht.
Kompakt erklärt.
Wer seit dem 19. Juni 2026 betroffen ist, was der Widerrufsbutton leisten muss und was passiert, wenn dein Shop ihn nicht oder falsch einbindet — alles auf einer Seite. Pflicht seit 19. Juni 2026.
Die Pflicht in vier Eckpunkten
Was die Pflicht
überhaupt umfasst.
- Wer
- Unternehmer, die Verbrauchern Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr ermöglichen — unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiterzahl.
- Was
- Drei zusammenhängende Pflichten: sichtbarer Button im Footer, Pflichtangaben-Seite nach Klick, unverzügliche Eingangs-E-Mail.
- Wann
- In Kraft seit dem gesetzlich fixierten Stichtag. Verstöße sind jetzt abmahnfähig — keine Schonfrist, kein Übergang.
- Folge
- Vor allem: Die Widerrufsfrist verlängert sich auf bis zu 12 Monate + 14 Tage. Dazu Abmahnung (typisch 700–1.500 €) plus Unterlassungserklärung; Bußgeld nach § 19 UWG bis zu 50.000 € möglich.
Alle, die online an Verbraucher verkaufen
Schaltfläche · Bestätigungsseite · E-Mail
Pflicht seit 19. Juni 2026
Abmahnung & Bußgeld
§ 356a Abs. 1 BGB
Wann die Pflicht
für dich gilt.
Die Widerrufsbutton-Pflicht knüpft an drei Voraussetzungen: Verbraucher + online geschlossener Vertrag + grundsätzlich widerrufbar. Wenn alle drei zutreffen, gilt die Pflicht — unabhängig von der Größe deines Shops.
Nicht betroffen sind
-
Reiner B2B-Shop
Ausschließlich Verkauf an Geschäftskunden — keine Verbraucher in der Bestellstrecke.
-
Kein Online-Vertragsabschluss
Reine Info-Seite oder Kontaktformular ohne Sofort-Kauf.
-
Vollständig vom Widerruf ausgenommen
Z. B. ausschließlich Maßanfertigung nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.
-
Sonderfälle mit eigenen Regeln
Versicherungen, Pauschalreisen und Personenbeförderung folgen eigenen Widerrufsregimen. Finanzdienstleistungen/Kredite sind dagegen — anders als beim Kündigungsbutton — erfasst.
§ 356a Abs. 1–4 BGB
Drei Bausteine.
Alle drei Pflicht.
-
1
Sichtbare Schaltfläche
Der vorgesehene Wortlaut „Vertrag widerrufen" — überall erreichbar (gleichwertige, eindeutige Formulierungen zulässig).
- Im Footer auf jeder Shop-Seite (Startseite, Produkt-, Warenkorb-, Checkout-Seite).
- Im eingeloggten Kundenkonto, mit ausreichend Abstand zum „Bestellen"-Button.
- Tastatur-bedienbar, mit ausreichendem Kontrast (BFSG/WCAG 2.1).
§ 356a Abs. 1 BGB
-
2
Bestätigungsseite mit Pflichtangaben
Nach dem Klick alle Informationen — speicherbar in Textform.
- Widerrufsfrist, Anschrift des Unternehmers, Rücksendekosten, Wertersatz.
- Verbraucher muss eigene Eingaben prüfen und Ergebnis als PDF speichern können.
- Klare Bezugnahme zum betroffenen Vertrag — Vertragsnummer oder Bestellung.
§ 356a Abs. 3 BGB
-
3
Eingangsbestätigung per E-Mail
Unverzüglich nach Absenden — mit Datum und Uhrzeit.
- Versand binnen Minuten an die vom Verbraucher angegebene E-Mail-Adresse.
- Eindeutige Eingangsbestätigung mit Zeitstempel — kein „Bestätigung folgt".
- Absenderdaten stimmen mit dem Impressum überein.
§ 356a Abs. 4 BGB · § 5 DDG
Bei Verstoß gegen die Pflicht
Wer es nicht hat,
trägt das Risiko allein.
Das materiell größte Risiko: Fehlt der Widerrufsbutton, verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf bis zu 12 Monate und 14 Tage (analog § 356 Abs. 3 BGB). Verstöße gegen § 356a BGB sind zudem Wettbewerbsverstöße und werden über das UWG verfolgt. Klagebefugt sind Mitbewerber, Verbraucherverbände und Wettbewerbsvereine. Daneben ist ein Bußgeld nach § 19 UWG möglich.
- 1.247 €
- Übliche Abmahnung
- 50.000 €
- Bußgeld bis
- 100 %
- Beweispflicht Händler
+ strafbewehrte Unterlassungserklärung
möglicher Rahmen nach § 19 UWG
Logs & Protokolle entscheiden
Häufige Fragen
Pflicht-Fragen, kurz beantwortet.
- Was besagt die Widerrufsbutton-Pflicht?
- Die Widerrufsbutton-Pflicht aus § 356a BGB verlangt von Online-Shops, die an Verbraucher verkaufen, einen sichtbaren Button mit dem Wortlaut „Vertrag widerrufen" (gleichwertige, eindeutige Formulierungen sind zulässig), eine Bestätigungsseite mit allen Pflichtangaben und eine unverzügliche Eingangs-E-Mail. Die Pflicht gilt seit dem 19. Juni 2026.
- Wer ist von der Widerrufsbutton-Pflicht 2026 betroffen?
- Jeder Unternehmer, der Verbrauchern in Deutschland Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr ermöglicht — vom Ein-Personen-Shop bis zum Konzern. Umsatz, Mitarbeiterzahl oder Bestellvolumen spielen keine Rolle. Wer auch nur teilweise an Privatpersonen verkauft, ist betroffen.
- Welche Pflichten umfasst der Widerrufsbutton genau?
- Drei Elemente, die zusammen funktionieren müssen: (1) eine ständig sichtbare Schaltfläche im Footer mit dem vorgesehenen Wortlaut „Vertrag widerrufen" (oder einer gleichwertigen, eindeutigen Formulierung), (2) eine Bestätigungsseite mit allen Pflichtangaben in Textform, (3) eine Eingangs-E-Mail unverzüglich nach Absenden mit Zeitstempel und impressums-konformem Absender.
- Was kostet ein Verstoß gegen die Widerrufsbutton-Pflicht?
- Das materiell größte Risiko: Fehlt der Widerrufsbutton, verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf bis zu 12 Monate und 14 Tage (analog § 356 Abs. 3 BGB). Dazu kommen Abmahnungen (üblich 700–1.500 € pro Schreiben) plus strafbewehrte Unterlassungserklärung; ein Bußgeld ist nach § 19 UWG bis zu 50.000 € möglich, aber keine Automatik. Außerdem trägt der Händler die Beweispflicht, dass alle drei Pflichten korrekt umgesetzt waren.
- Reicht ein normaler „Widerrufen"-Link aus?
- Nein. § 356a Abs. 1 BGB sieht den Wortlaut „Vertrag widerrufen" vor; zulässig sind nur gleichbedeutende, ebenso eindeutige Formulierungen. Knappe Varianten wie „Widerruf" oder mehrdeutige Begriffe wie „Vertrag stornieren" reichen daher in der Regel nicht. Auch reine Links ohne Button-Charakter erfüllen die Pflicht in der Regel nicht.
- Was muss jetzt passieren?
- Jetzt sofort, in dieser Reihenfolge: Compliance-Check, Lücken identifizieren, Plugin oder Custom-Code einbauen, Bestätigungs-E-Mail-Template anpassen, in Live-Umgebung testen. Da die Pflicht bereits in Kraft ist, zählt jeder Tag ohne Widerrufsbutton — und die Verfügbarkeit von Dienstleistern ist knapp.
Pflicht seit 19. Juni 2026 · jetzt aktiv
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