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Kalenderblatt mit Stichtag 19. Juni 2026 und gedrucktem Compliance-Report — Widerrufsbutton 2026.

Pflicht seit 19. Juni 2026

Widerrufsbutton 2026.
Jetzt Pflicht.

Seit dem 19. Juni 2026 muss jeder Online-Shop in Deutschland einen sichtbaren Widerrufsbutton anbieten. Wir prüfen kostenlos, was an deinem Shop noch fehlt — Report innerhalb von 24 Stunden.

Was sich geändert hat

Bis 18. Juni.
Seit 19. Juni.

Der Widerruf an sich ist nicht neu — das Recht haben Verbraucher schon länger. Neu ist die Form: ein einheitlicher Button, der sofort auf jeder Seite zu sehen ist.

Vorher

Bis 18. Juni 2026

Widerruf per Brief, Fax, E-Mail oder Online-Formular zulässig — kein einheitlicher Button vorgeschrieben.

Pflicht

Seit 19. Juni 2026

Online-Shops müssen einen sichtbaren Widerrufsbutton mit dem vorgesehenen Wortlaut „Vertrag widerrufen" (gleichwertige Formulierungen zulässig) anbieten.

§ 356a Abs. 1, 3, 4 BGB

Drei Pflichten
seit Juni 2026.

Die drei Pflichten 2026: Widerrufsbutton im Footer, Bestätigungsseite mit Pflichtangaben, E-Mail-Bestätigung mit Zeitstempel.
  1. 1

    Sichtbare Schaltfläche

    Im Footer auf jeder Shop-Seite und im Kundenkonto. Vorgesehener Wortlaut: „Vertrag widerrufen" — gleichbedeutende, eindeutige Formulierungen sind zulässig.

  2. 2

    Bestätigungsseite

    Nach dem Klick alle Pflichtangaben — Frist, Anschrift, Rücksendekosten, Wertersatz — in Textform speicherbar. Der zweite Schritt ist die Bestätigung mit „Widerruf bestätigen".

  3. 3

    Eingangs-E-Mail

    Unverzügliche Bestätigung mit Zeitstempel an die Verbraucher-Adresse, Impressums-konformer Absender.

§ 356a Abs. 1 BGB · 2026

Wer 2026 dran ist.
Wer nicht.

Pflicht seit 19.06.2026

  • B2C-Shops mit Verbraucherverträgen
  • Mischshops mit B2C-Anteil
  • Abos, digitale Inhalte, Dienstleistungen online
  • Marktplatz-Eigenshops (nicht der Marktplatz selbst)
  • Finanzdienstleistungen und Kredite (anders als beim Kündigungsbutton erfasst)

Keine Pflicht

  • Reine B2B-Shops (nur Geschäftskunden)
  • Info-Seiten ohne Online-Vertragsabschluss
  • Ausschließlich Maßanfertigung nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB
  • Sonderfall mit eigenen Widerrufsregeln: Versicherungen, Pauschalreisen, Personenbeförderung

Unsicher, ob es dich 2026 trifft? 30-Sekunden-Check starten

Jetzt handeln

Sofort umsetzen —
in dieser Reihenfolge.

Je nach System und Vorhandensein eines Plugin-Ökosystems liegt der Aufwand zwischen wenigen Stunden und mehreren Tagen. Da die Pflicht bereits in Kraft ist, gehst du diese Schritte am besten ohne Verzögerung durch:

  1. 01

    Schritt 1

    Bestandsaufnahme

    Compliance-Check, Lücken identifizieren, System-Anbieter ansprechen.

  2. 02

    Schritt 2

    Umsetzung

    Button + Bestätigungsseite + E-Mail-Template einbauen oder Plugin konfigurieren.

  3. 03

    Schritt 3

    Test in Live-Umgebung

    End-to-End-Bestellung simulieren, Bestätigungs-E-Mail prüfen, mobile Sichtbarkeit testen.

  4. 04

    Schritt 4

    Letzter Check

    Rechtstexte aktuell? Wortlaut korrekt? Eingangsbestätigung kommt sofort?

In Kraft seit 19.06.2026

Ohne Widerrufsbutton:
was dir jetzt droht.

Seit dem 19. Juni 2026 ist jeder Verstoß abmahnfähig. Mitbewerber, Verbraucherverbände und Wettbewerbsvereine haben ein Klagerecht. Eine Schonfrist gibt es nicht — die zugrundeliegende EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 stammt aus 2023, das deutsche Umsetzungsgesetz wurde im Februar 2026 veröffentlicht, sodass „kein Vorwarnzeitraum" nicht als Argument gilt.

  • 700–1.500 € typische Abmahnkosten + strafbewehrte Unterlassungserklärung.
  • Widerrufsfrist 12 Monate + 14 Tage statt 14 Tage (analog § 356 Abs. 3 BGB) — das materiell größte Risiko, wenn der Button fehlt.
  • ! Bußgeldrahmen bis 50.000 € nach § 19 UWG — als Möglichkeit, nicht als automatische Behörden-Folge.
  • Beweispflicht beim Händler — du musst nachweisen, dass alles korrekt eingebaut war.
Abmahnung wegen fehlendem Widerrufsbutton 2026 — Briefkopf einer Anwaltskanzlei mit Aktenzeichen und vorgerichtlichen Kosten.

Häufige Fragen

Widerrufsbutton 2026 in 5 Antworten.

Was hat sich beim Widerruf im Jahr 2026 geändert?
Seit dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops in Deutschland einen sichtbaren Widerrufsbutton im Footer anbieten — mit dem vorgesehenen Wortlaut „Vertrag widerrufen" oder einer gleichbedeutenden, eindeutigen Formulierung. Außerdem braucht es eine Bestätigungsseite mit allen Pflichtangaben und eine unverzügliche Eingangs-E-Mail. Rechtsgrundlage ist der neue § 356a BGB.
Seit wann gilt die Widerrufsbutton-Pflicht?
Die Pflicht gilt seit dem 19. Juni 2026. Alle Online-Shops, die an Verbraucher in Deutschland verkaufen, müssen den Button jetzt eingebaut haben. Verstöße sind ab Tag 1 abmahnfähig — eine Schonfrist gibt es nicht.
Wie schnell lässt sich der Button umsetzen?
Wer ein Plugin nutzt, kann in wenigen Tagen fertig sein; bei Custom-Shops oder älteren Systemen können Anpassungen an Bestätigungsseite und E-Mail-Templates länger dauern. Da die Pflicht bereits in Kraft ist, solltest du sofort handeln — jeder Tag ohne Button ist ein Tag mit Abmahnrisiko.
Was kostet ein Verstoß seit 2026?
Übliche Abmahnungen liegen bei 700–1.500 € pro Schreiben, plus strafbewehrte Unterlassungserklärung. Verbraucherverbände und Mitbewerber sind klagebefugt. Der gesetzliche Bußgeldrahmen nach § 19 UWG reicht bis zu 50.000 € pro Verstoß — als Möglichkeit, nicht als Automatik. Das materiell größte Risiko: Fehlt der Widerrufsbutton, verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf bis zu 12 Monate und 14 Tage (analog § 356 Abs. 3 BGB).
Gilt die Pflicht auch für kleine Shops?
Ja. § 356a BGB knüpft an die Tätigkeit an, nicht an Umsatz oder Mitarbeiterzahl. Auch Ein-Personen-Shops, Hobby-Shops und Etsy-/eBay-Eigenshops müssen den Button korrekt einbinden, sobald sie Verbraucherverträge im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten.

Pflicht seit 19. Juni 2026 · jetzt aktiv

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