Vorher
Bis 18. Juni 2026
Widerruf per Brief, Fax, E-Mail oder Online-Formular zulässig — kein einheitlicher Button vorgeschrieben.
Neutraler Compliance-Check für § 356a BGB · persönlich geprüft + Selbst-Check-Anleitung, kostenfrei
hallo@widerrufsbutton.de
Pflicht seit 19. Juni 2026
Seit dem 19. Juni 2026 muss jeder Online-Shop in Deutschland einen sichtbaren Widerrufsbutton anbieten. Wir prüfen kostenlos, was an deinem Shop noch fehlt — Report innerhalb von 24 Stunden.
Was sich geändert hat
Der Widerruf an sich ist nicht neu — das Recht haben Verbraucher schon länger. Neu ist die Form: ein einheitlicher Button, der sofort auf jeder Seite zu sehen ist.
Vorher
Widerruf per Brief, Fax, E-Mail oder Online-Formular zulässig — kein einheitlicher Button vorgeschrieben.
Pflicht
Online-Shops müssen einen sichtbaren Widerrufsbutton mit dem vorgesehenen Wortlaut „Vertrag widerrufen" (gleichwertige Formulierungen zulässig) anbieten.
§ 356a Abs. 1, 3, 4 BGB
1
Im Footer auf jeder Shop-Seite und im Kundenkonto. Vorgesehener Wortlaut: „Vertrag widerrufen" — gleichbedeutende, eindeutige Formulierungen sind zulässig.
2
Nach dem Klick alle Pflichtangaben — Frist, Anschrift, Rücksendekosten, Wertersatz — in Textform speicherbar. Der zweite Schritt ist die Bestätigung mit „Widerruf bestätigen".
3
Unverzügliche Bestätigung mit Zeitstempel an die Verbraucher-Adresse, Impressums-konformer Absender.
§ 356a Abs. 1 BGB · 2026
Pflicht seit 19.06.2026
Keine Pflicht
Unsicher, ob es dich 2026 trifft? 30-Sekunden-Check starten
Jetzt handeln
Je nach System und Vorhandensein eines Plugin-Ökosystems liegt der Aufwand zwischen wenigen Stunden und mehreren Tagen. Da die Pflicht bereits in Kraft ist, gehst du diese Schritte am besten ohne Verzögerung durch:
01
Schritt 1
Compliance-Check, Lücken identifizieren, System-Anbieter ansprechen.
02
Schritt 2
Button + Bestätigungsseite + E-Mail-Template einbauen oder Plugin konfigurieren.
03
Schritt 3
End-to-End-Bestellung simulieren, Bestätigungs-E-Mail prüfen, mobile Sichtbarkeit testen.
04
Schritt 4
Rechtstexte aktuell? Wortlaut korrekt? Eingangsbestätigung kommt sofort?
In Kraft seit 19.06.2026
Seit dem 19. Juni 2026 ist jeder Verstoß abmahnfähig. Mitbewerber, Verbraucherverbände und Wettbewerbsvereine haben ein Klagerecht. Eine Schonfrist gibt es nicht — die zugrundeliegende EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 stammt aus 2023, das deutsche Umsetzungsgesetz wurde im Februar 2026 veröffentlicht, sodass „kein Vorwarnzeitraum" nicht als Argument gilt.
Häufige Fragen
Pflicht seit 19. Juni 2026 · jetzt aktiv
Drei kurze Fragen, klares Ergebnis — kostenlos und ohne Anmeldung. Passt es, prüfen wir anschließend deinen Shop.