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30-Sekunden-Check Drei Fragen, klares Ergebnis

Brauche ich überhaupt einen Widerrufsbutton?

§ 356a BGB gilt nicht für jeden. Beantworte drei kurze Fragen — du bekommst sofort eine Einschätzung, ob du den Button jetzt einbauen musst — die Pflicht gilt seit 19. Juni 2026.

§ 356a BGB

Worauf der Check basiert.

§ 356a BGB verlangt einen Widerrufsbutton überall dort, wo Verbraucher elektronisch widerrufbare Verträge abschließen können. Die drei Quiz-Fragen folgen genau dieser Prüflogik — Reihenfolge identisch zum Gesetzestext.

Frage 1

Verbraucher als Vertragspartner

§ 356a Abs. 1 BGB knüpft an Verbraucherverträge an. Reine B2B-Geschäfte sind nicht erfasst — § 14 BGB definiert den Unternehmer als Gegenstück.

Frage 2

Elektronischer Geschäftsverkehr

§ 312i BGB definiert „elektronischen Geschäftsverkehr" als Vertragsabschluss über Tele- oder Mediendienste. Anfragen-per-Formular ohne sofortigen Abschluss zählen nicht dazu.

Frage 3

Ausnahmen + Sonderregeln

Anders als der Kündigungsbutton nimmt § 356a BGB Finanzdienstleistungen nicht aus — Kredite und Finanzprodukte sind erfasst. Versicherungen, Pauschalreisen und Personenbeförderung haben eigene Widerrufsregime. Echte Ausnahme: Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht, etwa reine Maßanfertigung nach § 312g Abs. 2 BGB.

Keine Rechtsberatung. Der Check ersetzt keine anwaltliche Einschätzung. Im Grenzfall — vor allem bei Sonderbereichen oder gemischten Geschäftsmodellen — empfehlen wir, einen Fachanwalt für IT- oder Wettbewerbsrecht zu Rate zu ziehen.

Häufige Fragen

Edge-Cases, die der Check nicht abfängt.

Wer braucht den Widerrufsbutton nach § 356a BGB nicht?

Reine B2B-Shops (Verkauf ausschließlich an Geschäftskunden), Websites ohne Online-Vertragsabschluss (z. B. reine Info-Seiten oder Anfragen-per-Formular ohne sofortigen Kauf) sowie Verträge, für die kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (z. B. reine Maßanfertigung nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Finanzdienstleistungen und Kredite sind — anders als beim Kündigungsbutton — vom Widerrufsbutton erfasst. Versicherungen, Pauschalreisen und Personenbeförderung sind Sonderfälle mit eigenen Widerrufsregeln.

Gilt § 356a BGB auch für kleine Shops und Einzelunternehmer?

Ja. Die Pflicht knüpft an die Tätigkeit an, nicht an die Größe. Wer Verbrauchern online Verträge ermöglicht, ist betroffen — unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiterzahl.

Brauche ich den Button, wenn ich nur Maßanfertigungen verkaufe?

Vermutlich nicht. § 356a BGB knüpft an Verträge mit gesetzlichem Widerrufsrecht an. Wenn alle deine Produkte nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vom Widerrufsrecht ausgenommen sind (z. B. ausschließlich Maßanfertigung nach Kundenwunsch), entfällt die Button-Pflicht — die Konstellation ist allerdings juristisch heikel, weil meist auch widerrufbare Nebenleistungen anfallen. Im Zweifel anwaltlich klären.

Was ist mit Anfrage-Formularen ohne sofortigen Kauf?

Wenn der Kunde dir nur eine Anfrage schickt und der Vertrag später offline (Telefon, E-Mail, Vor-Ort-Termin) zustande kommt, liegt kein „elektronischer Geschäftsverkehr" im Sinne des § 356a BGB vor — die Button-Pflicht greift nicht. Die Abgrenzung kann im Einzelfall knifflig sein; klassisches Beispiel ohne Button-Pflicht: Handwerker-Website mit Kontaktformular.

Was, wenn ich an Verbraucher und Geschäftskunden gleichzeitig verkaufe?

Sobald auch nur ein Teil deiner Kunden Verbraucher sind, gilt § 356a BGB für die Verbraucher-Vertragsabschlüsse. Die saubere Lösung ist meistens, den Button für alle Bestellungen vorzuhalten — oder die Bestellstrecken sauber zu trennen.

Frage nicht dabei? Schreib an hallo@widerrufsbutton.de.

Pflicht seit 19. Juni 2026 · jetzt aktiv

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